Ob Kurzarbeitergeld oder Grundsicherung: Seit dem Beginn der Coronakrise hat auch die Arbeit der Sozialbehörden in der Stadt Trier, insbesondere der Jobcenter und Arbeitsagentur, einen neuen Stellenwert erhalten.
Ein Monat Coronakrise
Das Jobcenter Trier Stadt ist für die Auszahlung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II im Gebiet der kreisfreien Stadt Trier zuständig und hat im Zuge dessen seine Arbeitsprozesse flexibel umgestellt. „Und das innerhalb kürzester Zeit“, sagt Jobcenter-Geschäftsführerin Marita Wallrich. „Wir haben seit dem 18. März nahezu täglich die Abläufe und Aufgabenverteilung an die neuen Begebenheiten angepasst und optimiert.“
Bereits Anfang März wurde ein Notfallplan für eine eventuelle Schließung des Hauses erarbeitet und einzelne Maßnahmen vorbereitet. „So war es uns möglich, zeitgleich viele Mitarbeitende ins Homeoffice zu schicken, die eine Kinderbetreuung gewährleisten müssen oder zu den Risikogruppen gehören, ohne dabei die Manpower zu reduzieren, die wir für die Bewältigung der vielen Neuanträge benötigen“, so die Geschäftsführerin.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsvermittlung besetzen in unterschiedlichen Schichten die Corona-Hotline 0651 205 7777 und nehmen Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr zahlreiche Anrufe entgegen. Das Trierer Jobcenter ist zu 95 Prozent über Telefon erreichbar. Empfehlenswert sind die Zeiten am Nachmittag zwischen 14 und 18 Uhr.
Auch Antragstellungen sind über Telefon möglich, denn „diese sind beim Jobcenter an keine Form gebunden. Wer bei uns anruft und mitteilt, dass er nicht genügend Geld für den Lebensunterhalt hat, hat mit diesem Anruf bereits einen Antrag gestellt“, erklärt Marita Wallrich. Im Anschluss wird der vereinfachte Antrag in Papierform mit den jeweils benötigten Anlagen per Post an den Antragsteller geschickt.
Seit dem 18. März bis heute, 20. April, hat es 634 neue Antragsstellungen auf Grundsicherung beim Jobcenter Trier Stadt gegeben. Zum 20. April sind 364 ausgefüllte Anträge an das Jobcenter zurückgeschickt worden. Davon wurden 306 Anträge beschieden. Dies entspricht einer Quote von 84%. Die Zahlen verändern sich täglich.
Darunter sind Anträge, die unter anderem gestellt wurden, weil Einnahmen durch die Coronaschutzmaßnahmen weggefallen sind, oder weil das Kurzarbeitergeld nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Darunter befinden sich aber auch Anträge, die aus unabhängigen Gründen gestellt worden sind und nur zeitlich in die Coronakrise fallen.
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