Die Finanzkrise von 2008/2009 hat in den Finanzmärkten zu heftigen Erschütterungen geführt. Ein Kollaps konnte in letzter Minute abgewendet werden, trotzdem verlor ein großer Teil von Anlegern ihr gesamtes Kapital.
Daraufhin ersuchten im Jahre 2011 die Regierungschefs der G20-Staaten den Rat für Finanzstabilität, Maßnahmen zu ergreifen, um das Finanzsystem transparenter und effizienter zu gestalten und zukünftige Manipulationen zu verhindern. Auf diese Anfrage hin führte der Rat die sogenannte LEI-Systematik ein. Seitdem muss jede juristische Person im Börsenhandel einen LEI-Code beantragen, damit sie einwandfrei identifiziert werden kann.
Was genau wird unter dem LEI-System verstanden?
Beim LEI-Code (Legal Entity Identifier) handelt es sich um einen 20-stelligen Nummerncode, der mit einer internationalen Umsatzsteuernummer verglichen werden kann. Jeder Code hat eine einzigartige Ziffernfolge. Dadurch lassen sich alle auf den Finanzmärkten tätigen Akteure zweifelsfrei identifizieren.
Die LEI-Nummer wird solchen Unternehmen und juristischen Personen zugewiesen, die auf den verschiedenen Börsenplätzen mit Aktien, Rohstoffen, Anleihen und sonstigen Finanzinstrumenten ihr Geld verdienen. Die LEI-Registrierung muss von den Verantwortlichen jährlich neu beantragt werden. Wird dies versäumt, können die Betroffenen nicht mehr an der Börse tätig werden.
Zu welchem Zweck wurde das LEI-System eingeführt?
Vor der Installation des LEI-Systems nutzte jedes Land sein eigenes Verfahren, um die Finanzmärkte zu kontrollieren. Der Handel mit Wertpapieren gestaltete sich unübersichtlich bis hin zur Verfilzung. Die fehlende Transparenz führte dazu, dass viele Akteure gar nicht mehr wussten, welche Vermögenswerte sie sich in ihr Depot legten.
Mit der Pleite des Bankhauses Lehman-Brothers kam es dann 2008 zum großen Knall. Wie bei einem Domino-Effekt wurden viele Unternehmen in die Insolvenz getrieben, weil sich ihre Anlagen von heute auf morgen in Luft auflösten.
Das LEI-System sorgt für eine Standardisierung und Vereinheitlichung der zahlreichen Kontrollverfahren. Illegal handelnde Akteure können über die LEI-Nummer sofort identifiziert und gegebenenfalls sanktioniert werden. Inzwischen sind über 40 Länder an das LEI-System angeschlossen. Sie profitieren dabei von den folgenden Vorzügen:
- Vertragspartner von finanziellen Transaktionen werden über die LEI-Datenbank schnell identifiziert. Damit geht eine signifikante Kostenreduzierung einher, da keine umfangreichen Recherchen mehr notwendig sind.
- Informationen über die beteiligten Akteure sind schnell zugänglich und nachvollziehbar.
- Eine Verschleierung illegaler Aktionen wird unmöglich gemacht.
- Reduzierung des Risikos bei internationalen Transaktionen.
Wer muss den LEI-Code beantragen?
Innerhalb der Europäischen Union sind alle Unternehmen, die im Wertpapierhandel tätig sind, verpflichtet, einen LEI-Code zu beantragen. Tochtergesellschaften und Zweigstellen ohne LEI-Code werden der Muttergesellschaft zugerechnet. Dabei ist es unerheblich, welche Geldwerte mit den betreffenden Transaktionen umgesetzt werden. Explizit müssen folgende Institutionen einen LEI-Code beantragen:
- Banken
- Verbände
- Unternehmen
- Broker
- Versicherungen
- Stiftungen
- Sonstige Finanzdienstleister
Privatpersonen benötigen dagegen keinen LEI-Code.
Wie ist das LEI-System aufgebaut?
Als Dachorganisation dient die Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF). GLEIF ist eine Non-Profit-Organization, die alle LEIs zusammenfasst und verwaltet. Sie sorgt dafür, dass die LEI-Codes transparent öffentlich zugänglich sind, überwacht die Daten und stellt die Integrität des Systems sicher. Die GLEIF selbst wird von einem übergeordneten Aufsichtsrat reguliert, der sich aus Vertretern wichtiger internationaler Finanzinstitute rekrutiert.
GLEIF unterhält mehr als 30 verschiedene Untereinheiten, die sogenannten Local Operating Units (LOU). Diese zeichnen verantwortlich für die eigentliche Erteilung und Bekanntgabe der Nummerncodes. Ihnen arbeiten lokale Registrierungsstellen wie die DeutscheLEI zu, die direkt mit den Unternehmen in Verbindung stehen und die Anmeldung abwickeln.
Wie wird der LEI-Code beantragt?
Der Registrierungsprozess ist einfach und kann komplett online durchgeführt werden. Üblicherweise ist er mit einigen wenigen Schritten verbunden. Zuerst muss sich der Geschäftsführer eines Unternehmens oder eine andere verantwortliche juristische Person auf der Website des Anbieters identifizieren. Dafür wird eine gültige Geschäfts-ID aus dem Unternehmensregister benötigt.
Danach wird eine Genehmigung erteilt, dass die betreffende juristische Person registriert werden kann. Im Folgenden sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu akzeptieren und die Bestellung zu bestätigen. Nachdem die anfallende Gebühr bezahlt wurde, leitet die Registrierungsstelle das Anmeldeverfahren ein. In der Regel erhält der Antragsteller den LEI-Code binnen zweier Werktage zugestellt. Komplexere Registrierungen können ein paar Tage mehr in Anspruch nehmen.
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