Eine aufregende, neue Zeit beginnt. Aber was bedeutet dies für Ihren Krankenversicherungsschutz? In Deutschland besteht für alle Studierenden grundsätzlich Krankenversicherungspflicht. Das heißt, Sie müssen für die Immatrikulation an einer Hochschule die Versicherungsbescheinigung einer Krankenversicherung vorlegen. Erst damit können Sie sich an der Uni einschreiben.
Trier. Während des Studiums gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, gesetzlich krankenversichert zu sein:
– über die Familienversicherung
– über eine spezielle studentische Krankenversicherung
– über eine freiwillige Krankenversicherung für
Familienversicherung
Über die Familienversicherung sind Sie kostenfrei über Ihre Eltern mitversichert. Voraussetzung für eine Familienversicherung ist, dass Ihr regelmäßiges Einkommen bis zu Ihrem 25. Geburtstag monatlich den Betrag von 405,- Euro nicht übersteigt. Wird allerdings eine so genannte geringfügige Beschäftigung ausgeübt, verschiebt sich die Einkommensgrenze auf monatlich 450,- Euro. Wer nur in den Semesterferien und nicht länger als zwei Monate jobbt, darf auch mehr als 405,- bzw. 450,- Euro verdienen, so lange das erzielte Einkommen nicht regelmäßig ist. Sobald die Einkommensgrenze regelmäßig überschritten wird, greift die studentische Pflichtversicherung ein. Das bedeutet, dass Studenten und Studentinnen zu einem relativ günstigen Satz selbst Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen. Dies geht allerdings nur bis zur Vollendung des 14. Fachsemesters oder bis zur Vollendung des 30. Die Altersgrenze für die Familienversicherung verlängert sich um die Zeit des geleisteten Wehr- oder Bundesfreiwilligendienstes (BFD), wenn sich das Studium direkt an das Abitur und den Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst anschließt. Danach müssen Studierende sich selbst krankenversichern. Dafür gibt es die studentische Krankenversicherung. Für verheiratete Studierende gilt: Wenn beide Ehepartner Mitglieder in der studentischen Krankenversicherung sind, kann sich ein Partner beim anderen familienversichern und damit seine Beiträge sparen. Ist einer der Eheleute berufstätig und Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, dann kann sich der andere kostenlos mitversichern. Die Versicherung über den Ehepartner ist zeitlich unbegrenzt. Übrigens: Kinder von versicherten Studierenden sind ebenfalls automatisch kostenfrei familienversichert – anders als bei privaten Krankenkassen.
Bei der Immatrikulation legen Sie als Familienversicherte/-r einfach die Versicherungsbescheinigung Ihrer AOK vor. Die Hochschule meldet dann der AOK das Datum Ihrer Einschreibung. Wenn Sie den Studienort wechseln, muss erneut eine Versicherungsbescheinigung vorgelegt werden.
Studentische Krankenversicherung
Mit dem 25. Geburtstag endet die Familienversicherung. Jetzt können Sie als Studierende/-r die günstige studentische Krankenversicherung bei ihrer AOK beantragen. Diese besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters – längstens bis Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Die Krankenversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen über die vorgenannte Höchstdauer hinaus verlängert werden. Der Beitrag für die studentische Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung wird vom Bundesministerium für Gesundheit einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen in gleicher Höhe festgelegt. Zurzeit gelten folgende Sätze:
– für die Krankenversicherung: 66,38 Euro/Monat
– für die Pflegeversicherung: 14,03 Euro/Monat bzw. 15,52 Euro/Monat für Kinderlose ab 23 Jahren.
Freiwillige Krankenversicherung
Endet Ihre studentische Krankenversicherung, weil Sie die Höchstgrenzen (30. Geburtstag oder Ende des 14. Fachsemesters) erreicht haben, bietet die AOK Ihnen an, dass Sie sich für maximal sechs Monate bei der Gesundheitskasse zu einem vergünstigten Beitrag freiwillig weiterversichern. Das geht aber nur, wenn Sie weiterhin eingeschrieben sind. Und auch danach können Sie sich zu guten Konditionen bei der AOK versichern. So zahlen Sie als Arbeitnehmer Beiträge, die sich nur am Einkommen orientieren und nicht am Alter oder Gesundheitszustand. Selbstverständlich können Sie auch als Referendar im Beamtenverhältnis, Selbstständiger oder Freiberufler die AOK als Krankenkasse wählen.
Private Krankenversicherung
Sie können sich als Studierender von der Versicherungspflicht befreien lassen und sich beispielsweise privat versichern. Diese Entscheidung sollten Sie allerdings sorgfältig abwägen. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden. Sie gilt für die gesamte Dauer des Studiengangs, soweit dieser nicht unterbrochen wird. Die Vorteile einer Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung fallen dabei ebenso weg wie die Vergünstigungen der studentischen Krankenversicherung. Für Studierende, deren Eltern Beamte sind, entfallen zum Beispiel die Beihilfeansprüche ab einem bestimmten Alter oder wenn das eigene Einkommen zu hoch ist. Sie müssen sich dann also zu 100 Prozent privat versichern. Ihr eigener Beitrag steigt so sprunghaft an – deutlich über den der gesetzlichen Krankenversicherung. Übrigens: Die Krankenversicherung ist nur eine von fünf Säulen des Sozialversicherungssystems in Deutschland, welches im Falle eines Falles Schutz und Hilfe bietet. Es gibt außerdem noch die Pflege-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung
Um das umfassende Service-Angebot der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse zu nutzen, können Sie jetzt selbst Mitglied werden. Sprechen Sie uns an – telefonisch, per E-Mail, online auf www.aok-on.de oder persönlich in einem der vielen AOK-Kundencentern – auch direkt auf dem Campus.
Wir beraten Sie gerne!
Ihr Ansprechpartner:
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Pressereferent
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