Viele Handwerksbetriebe, die in Luxemburg auf dem Bau arbeiten, müssen den Kollektivurlaub (congé collectif) im Großherzogtum einhalten. Darauf weist die Handwerkskammer (HWK) Trier hin. Die Luxemburger Inspection du Travail et des Mines (ITM) hat die Termine jetzt veröffentlicht. Die Behörde kontrolliert die Einhaltung des Kollektivurlaubs regelmäßig.
ITM veröffentlicht Termine – Einhaltung wird kontrolliert!
Im Hoch- und Tiefbau müssen die Arbeiten vom 31. Juli bis 23. August ruhen. Für Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Klimainstallationen gilt eine Sommerpause vom 3. bis 23. August. Ausführliche Informationen zum Kollektivurlaub sowie Angaben, welche weiteren Gewerke davon betroffen sind, sind auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht Luxemburg unter https://t1p.de/jk5w erhältlich – derzeit nur in französischer Sprache.
Ausnahmeregelungen sind in begründeten Einzelfällen möglich. Entsprechende Anträge müssen bis spätestens zwei Monate vor Beginn des jeweiligen Kollektivurlaubs schriftlich bei der ITM eingehen. Der Antrag muss Angaben über die Anzahl der betroffenen Arbeiter und die Baustelle sowie den Anfang und die Dauer der Arbeiten enthalten. Antragsformulare für Ausnahmegenehmigungen stellt die ITM auf ihrer Internetseite als Download zur Verfügung.
Kontakt
Michèle Schneider 0651 207-107 [email protected]
Pressemitteilung Handwerkskammer Trier
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