Bei den Preisen für Wohnbauflächen gab es in den letzten zwei Jahren die höchsten Anstiege (15 bis 20 Prozent) in Pfalzel, Kürenz, Olewig, Heiligkreuz, Euren, Zewen und Trier-West. Etwas niedriger fielen die durchschnittlichen Steigerungen mit acht bis zwölf Prozent in den Höhenstadtteilen sowie in Ruwer, Mariahof und Biewer aus. In Ehrang gilt das nur für Bereiche außerhalb des Hochwassergebiets. Dort konnten deswegen im Sommer 2021 keine Daten ermittelt werden.
Die vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Stadt Trier festgestellten Daten geben auch Auskunft zu Preisen in Neubaugebieten: Am höchsten waren in den letzten zwei Jahren die durchschnittlichen Quadratmeterwerte in Castelnau (400 Euro), gefolgt vom Petrisberg (380), Tarforst (340) und Euren mit 335 Euro. Deutlich darunter lag Biewer mit 200 Euro.
Für die Wohn- und Mischgebietslagen der Innenstadt und die meisten angrenzenden Viertel gab es Bodenwerterhöhungen von durchschnittlich zehn Prozent. Diese Bereiche sind überwiegend von Mehrfamilien- sowie Wohn- und Geschäftshäusern geprägt. Die aktuellen Bodenrichtwerte liegen zum Beispiel in der Kloschinskystraße bei 640 Euro pro m², in der Nikolausstraße bei 760 und in der Feldstraße bei 1010 Euro. Die Preise von Baugrundstücken für neue Mehrfamilienhäuser liegen im Mittel weiterhin um 15 Prozent über den Bodenrichtwerten.
Der unabhängige Gutachterausschuss ist besetzt mit Architekten, Bauingenieuren, Vermessungsingenieuren, Immobilienbetriebswirten, Experten Finanzverwaltung und landwirtschaftlichen Gutachtern. Er hat anhand von Kaufverträgen über die Bodenrichtwerte beraten und sie zum Stichtag 1. Januar 2022 neu festgelegt. Diese Daten sind durchschnittliche Lagewerte des Bodens für Grundstücke mit gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen in bestimmter Zonen. Sie werden im gesetzlich vorgegebenen Turnus von zwei Jahren beschlossen.
Erneut wurden für die aktuelle Übersicht mehrere Käufe von Grundstücken registriert, auf denen meist ältere Bausubstanz abgebrochen wurde, um neue Gebäude zu errichten. Diese in der Vergangenheit zumeist auf gute und damit hochpreisige Wohnlagen bezogene Entwicklung beobachten die Experten seit 2016 auch in mittleren, teilweise auch in einfachen Lagen.
Innerstädtische Geschäftslagen der Fußgängerzone haben weiterhin die höchsten Richtwerte. Die Verkehrswerte dieser Immobilien und damit auch die Bodenwerte, sind vor allem abhängig von den nachhaltig erzielbaren Mieten der Läden im Erdgeschoss und der Kaufpreisentwicklung. Die Werte richten sich nach dem Verhältnis des Ertrags zur Grundstücksfläche. Bei gleichbleibender Ertragslage gab es 2020/21 keine Preisveränderungen. Die Bodenrichtwerte bewegen sich weiterhin in der Spanne zwischen der unteren Neustraße (1400 Euro pro m²) und dem Hauptmarkt Richtung Simeonstraße (11.100 Euro pro m²).
Die dem Ausschuss vorliegenden Kaufverträge für Gewerbeflächen in Trier-Nord und Euren/Zewen bestätigen die Entwicklung in den Höhenstadtteilen, die dort zum 1. Januar 2020 zu Bodenrichtwertanhebungen geführt hatten. Wegen dieser Verkäufe zu deutlich über dem bisherigen Niveau liegenden Preisen sah sich der Ausschuss veranlasst, die Richtwerte in allen übrigen Zonen, die teilweise seit 14 Jahren unverändert waren, um rund 20 Prozent anzuheben. Sie liegen nun in Innenstadtnähe zwischen 95 Euro pro m² (Güterstraße) und 145 Euro pro m² (Gerberstraße).
Für die großen Gewerbegebiete wurden die Bodenrichtwerte mit 125 Euro pro m² in Trier-Nord (Loebstraße), 95 Euro pro m² in Euren (Ottostraße) und 60 Euro pro m² in Euren/Zewen (Niederkircher Straße) festgesetzt. Auf dem Petrisberg waren zum 1. Januar 2020 die Gewerbeareale Krone Petrisberg auf 150 €/m², in der Robert-Schuman-Allee auf 140 €/m² und die Gewerbelagen in Irsch auf 75 beziehungsweise 60 Euro pro m² fortgeschrieben worden. Seitdem wurde keine Änderung registriert.
Die Bodenwerte landwirtschaftlich genutzter Grundstücke (Acker oder Grünland) sind in den letzten zwei Jahren durchschnittlich um über zehn Prozent gestiegen. Die landwirtschaftlichen Bodenrichtwerte liegen nun überwiegend zwischen 0,65 Euro pro m² in Eitelsbach und bis zu 1,80 Euro pro m² in Zewen. Gesonderte Anpassungen waren vereinzelt zum Beispiel in Ruwer (Kenner Flur) nötig, wo es nun Werte bis zu 2,30 Euro pro m² gibt. Mit einem Plus von neun Prozent gilt Ähnliches für nahe an Siedlungsrändern gelegene landwirtschaftlich genutzte Flächen. Hier ergeben sich etwa in Kürenz Werte zwischen 1,20 und 7,20 Euro pro m²
Die Preise für Grundstücke, die Erholungs-, Freizeit- oder gärtnerischen Zwecken dienen, sind stabil. Die Bodenrichtwerte liegen beispielsweise bei 2,40 Euro pro m² für Lagen in Kürenz am Grüneberg und 22,00 Euro pro m² in St. Matthias. Für gewerblichen Gartenbau in moselnahen Lagen (zwischen Euren und Zewen) ergaben sich bei Bodenrichtwerten von bis zu 10 €/m² keine Änderungen. Das gilt auch für Kleingärten: Die Bodenrichtwerte bewegen sich weiter zwischen sieben Euro pro m² in Ruwer und elf Euro auf der Weismark.
Der Gutachterausschuss hat die Bodenrichtwerte der privaten forstwirtschaftlich genutzten Flächen um 0,05 Euro angehoben und folgt damit einem landesweiten Trend. Sie liegen nun zwischen 0,35 Euro pro m² (Zewen, Pfalzel, Irsch, St. Matthias) und 0,45 Euro m² in der Nähe von Gebäuden, bei bis zu 3,80 Euro pro m² in Ehrang und Zewen sowie bei 5,50 Euro pro m² auf dem Petrisberg.
Die Bodenrichtwerte können in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Amt für Bodenmanagement und Geoinformation (Hindenburgstraße 2) Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag, 8.30 bis 12 Uhr sowie Donnerstag , 14 bis 16 Uhr eingesehen werden. Derzeit ist das aber wegen Corona nur nach Terminabsprache möglich. Telefonische Auskünfte bleiben auf die durchschnittliche Richtwerten für einzelne Stadtteile beschränkt und sind von 10 bis 12 Uhr unter 0651/718-1624 erhältlich. Schriftliche Auskünfte sind gebührenpflichtig und werden auf Antrag erteilt. Die Bodenrichtwerte stehen online zur Verfügung: https://www.trier.de/bauen-wohnen/grundstuecksmarkt/bodenrichtwerte/. Eine tabellarische Übersicht über durchschnittliche gebietstypische Bodenrichtwerte ist unter www.gutachterausschuss.trier.de einsehbar.
PM – Stadt Trier
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