RLP. Die ersten Pflichtspiele stehen kurz bevor und damit auch die Premierensaison des kreisübergreifenden Spielbetriebes im Fußballverband Rheinland. Bei der Einteilung der Staffeln waren erstmals nicht mehr die Kreisgrenzen, sondern die Fahrtstrecken maßgebend. Ein weiterer großer Vorteil der Spielklassenreform: Der in den vergangenen Jahren vielfach aufgekommene Wunsch der Vereine, die Auf- und Abstiegsregelung verbandsweit zu vereinheitlichen, wird nun umgesetzt.
Dies war mit intensiven Vorarbeiten verbunden, die nun zum Abschluss gekommen sind. Der Verbandsspielausschuss hat die Regelung für die Saison 2023/2024 nun veröffentlicht.
Interessierte können das Dokument ab sofort hier herunterladen FVR-Auf-und-Abstiegsregelung-2023-2024.pdf (fv-rheinland.de)
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Auf- und Abstiegsregelung:
Welche Vorteile bringt die Regelung für die Vereine?
Für die Vereine – insbesondere die Kreisligavereine – bringt die neue Auf- und Abstiegsregelung nur Vorteile. Es ist nun zu Saisonbeginn klar, wie viele Mannschaften absteigen müssen und wie viele Mannschaften aufsteigen können. Man muss nicht mehr auf die Ergebnisse der Regionalliga oder gar der Dritten Liga zu warten. Außerdem werden jetzt endlich alle Vereine im Verbandsgebiet gleich behandelt, egal ob sie im Osten, in der Mitte oder im Westen des Verbandes spielen.
Ist nun definitiv klar, wie viele Auf- und Absteiger es geben wird?
Ja, die verbandsweite Auf- und Abstiegsregelung sorgt dafür, dass die verbindlichen Auf- und Absteiger sowie die freien Plätze in der nächsthöheren Spielklassenebene von vornherein feststehen. Die jeweiligen Meister steigen natürlich direkt auf und auch die Tabellenzweiten werden in vielen Fällen die Chance erhalten, den Aufstieg zu feiern. Planungssicherheit gibt es auch bei den Absteigern, denn die Anzahl derjenigen, die eine Klasse runter müssen, wird sich von der Bezirksliga bis zur Kreisliga B in allen Konstellationen nicht ändern. Lediglich in der Rheinlandliga kann es – abhängig von der Zahl der Absteiger aus der AOL – zu einem erhöhten Abstieg kommen, maximal steigen jedoch fünf Mannschaften ab.
Wie verlässlich ist die Regelung: Kann es trotzdem noch zu Ausnahmen kommen?
Ausnahmen wird es nicht geben. Allenfalls können durch Verzicht oder Zusammenschlüsse von Vereinen weitere freie Plätzen entstehen. Diese Fälle sind aber im Vorfeld einer Saison nicht vorhersehbar. Den so genannten „besten Absteiger“ gibt es schon seit einiger Zeit nicht mehr. Wer am Ende der Saison auf einem Abstiegsplatz steht, muss runter.
Die nun anstehende Saison ist ein Übergangsjahr. Was heißt das für diese und die darauffolgende Saison? Was wird sich dann ändern?
Im anstehenden Spieljahr 23/24 haben wir noch Überhänge in einigen Spielklassenebenen. Von der Bezirksliga (49 auf 48) über die Kreisliga A (129 auf 126) bis hin zur Kreisliga B (216 auf 210) haben wir die Aufgabe, die einzelnen Ebenen um insgesamt zehn Mannschaften zu reduzieren. Dies führt zwangsläufig zu einer verringerten Zahl an freien Plätzen in der jeweils nächsthöheren Spielklasse. Trotzdem gelingt es mit der neuen Auf- und Abstiegsregelung, in vielen Fällen freie Plätze und damit auch eventuelle Relegationsspiele zu ermöglichen. Im Spieljahr 24/25 werden die Spielklassenebenen dann die reguläre Größe haben, wodurch sich die Anzahl der freien Plätze weiter erhöhen wird. Es wird sich also in Zukunft mehr denn je lohnen, auch um den zweiten Tabellenplatz zu kämpfen.
Warum ist die Mannschaftszahl in dieser Saison nicht in allen Ligen gleich?
Die Mannschaftszahlen der einzelnen Klassen in den Kreisen waren in den vergangenen Jahren nicht mehr einheitlich. Die Auf- und Abstiegsregelung des vorherigen Spieljahres 22/23 musste auch noch umgesetzt werden, so dass es nun zu dem beschriebenen Überhang kommt. Ein weiterer Vorteil der nun umgesetzten Reform, der ab der Saison 2024/2025 greift: Gleiche Mannschaftszahlen auf einer Spielklassenebene, egal, wo ich mich auf der geographischen Karte des Fußballverbandes Rheinland befinde.
Wie sieht es aus mit der Relegation? Wo wird nicht nur der Meister aufsteigen können?
Im Bereich der Kreisligen wird in allen denkbaren Szenarien auch der Tabellenzweite eine realistische Chance haben, in die nächsthöhere Ebene aufzusteigen. Aber auch für den Übergang von der Kreisliga A in die Bezirksliga oder von der Bezirksliga in die Rheinlandliga stehen freie Plätze zur Verfügung. Dies war der immer wieder klar kommunizierte Wunsch der Vereins-, Kreis- und Verbandsmitarbeiter. Realisiert werden kann dies letztlich auch dadurch, dass aus der Rheinlandliga und den drei Bezirksligen eine Mannschaft mehr absteigen muss als in den vergangenen Jahren, also ab sofort standardmäßig vier Mannschaften.
Welche Änderung schafft die neue Regelung im Vergleich zu den Vorjahren?
Bislang war es für die Tabellenzweiten der Kreisligen A und der Bezirksligen unmöglich aufzusteigen – auch wenn man eine super Saison gespielt hatte. In den vergangenen Jahren wurden die Mannschaften belohnt, die sich in der höheren Klasse gerade so über Wasser halten konnten. Mit der neuen Regelung rückt der sportliche Gedanke wieder mehr in den Vordergrund. Die Termine der Entscheidungsrunden sind im Rahmenterminkalender festgeschrieben. Die Vereine haben nun diesbezüglich mehr Planungssicherheit.
Warum muss in manchen Ligen eine Quotientenregelung herangezogen werden?
Bei zehn oder mehr freien Plätzen ist dies sowohl eine wirtschaftliche als auch eine zeitliche Frage. Man kann in der Kreisliga B oder C keine wochenlange verbandsweite Relegation spielen lassen. Die Quotientenregelung, die aus der Coronazeit bekannt ist und in anderen Landesverbänden ebenfalls herangezogen wird, ist eine faire Möglichkeit, die jeweils besten Tabellenzweiten zu bestimmen.
Wie funktioniert die Quotientenregelung?
Dort, wo freie Plätze nicht über eine Relegation ausgespielt werden, wird eine Quotienten-Tabelle der jeweiligen Spielklassenebene herangezogen. Die Kriterien der Quotientenregelung sind in der Auf- und Abstiegsregelung festgehalten.
PM – Fußballverband Rheinland e. V.
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