Mit Einführung der vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an den Landesgrenzen ist der beidseitige Grenzübertritt zu Luxemburg beschränkt und nur noch an festgelegten Übergängen zulässig.
Es handelt sich dabei um die Land-Grenzübergangsstellen in Wincheringen, Wellen, Wasserbilligerbrück, Mesenich, Echternacherbrück, Roth und Dasburg. Diese Grenzübergangsstellen werden im Rahmen ihrer Zuständigkeit durch die Bundespolizei gesichert. Ausnahmen für Berufspendler sowie Güter- und Warenverkehr u. a. gelten natürlich weiterhin. Diese müssen sich allerdings auf längere Wartezeiten einstellen.
Ziel ist es, die Maßnahmen zur Einschränkung des grenzkontrollfreien Reisens innerhalb des Schengenraums zu erhöhen und den unkontrollierten Grenzübertritt zu verhindern. In diesem Zusammenhang wird das Land Rheinland-Pfalz alle weiteren Straßenübergänge durch bauliche und technische Maßnahmen ab sofort beidseitig sperren.
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