Es geht weiter! – Verein gibt klare Auskünfte über die vergangene und derzeitige Situation!

Trier – Nach unserem Bericht vom 31. August wurde bekannt, dass „Die Halle am Bach“, Residenz der KG Trier-Süd 1923 e.V. mit Verfügung vom 28.08.2019 aus Sicherheitsgründen wegen fehlender Baugenehmigung und Statiknachweisen von der Stadt Trier mit einem Nutzungsverbot belegt wurde. In der nachfolgenden Stellungnahme werden die Fakten aus Sicht des Vereins KG Trier-Süd dargelegt.
Stellungnahme des Vereins KG Trier-Süd 1923 e.V.
Nach 43 Jahren fällt der Stadt Trier auf, dass durch die KG Trier-Süd 1923 e. V. eine Versammlungsstätte seit 1971 ohne Genehmigung betrieben wird. Dies sollte mit Schreiben vom 24.09.2018 seitens der Stadtverwaltung Trier, Amt für Bodenmanagement und Geoinformation, ein Ende haben. Wir wurden in diesem Schreiben zu einem klärenden Besprechungstermin aufgrund fehlender Unterlagen der Liegenschaftsverwaltung der Stadt Trier aufgefordert.
Nach mehreren telefonischen Unterredungen wurde uns Zeit eingeräumt, die Vereinsunterlagen der letzten über 40 Jahre auf evtl. Bauunterlagen zu prüfen, die selbst bei den Behörden der Stadt Trier aktenkundig nicht schriftlich vorliegen.
Damit fing für den Vorstand die Arbeit an: Etliche Ordner wurden gesichtet, mit älteren Mitgliedern aus der Zeit der Errichtung der Festhalle gesprochen, Archive durchwühlt, Mitglieder befragt, etc…! All dies erfolgte neben dem Tagesgeschäft und der Planung eines Weihnachtsmärchens mit mehreren sehr erfolgreichen öffentlichen Aufführungen und der Planung der Karnevalssession 2018/19. Die Besonderheit dieser Session war, dass die KG Trier-Süd 1923 e. V. das Trierer Stadtprinzenpaar stellte, was uns zusätzlich personell und organisatorisch-administrativ herausforderte und alle an ihre Belastungsgrenzen brachte. Alles natürlich im Ehrenamt! Der Vorstand traf sich zu etlichen Vorstandssitzungen, um alles unter einen Hut zu bekommen.
Der Verein bekam, nach einer Begehung durch das Bau- und Liegenschaftsamt der Stadt Trier, Auflagen, die wir komplett umsetzten, was zur Folge hatte, dass uns eine Berechtigung zur Nutzung der Halle bis zum Ende der Session 2019 erteilt wurde. Zusätzlich wurde bei diesem Termin in Frage gestellt, ob es überhaupt jemals einen Bauantrag für diese Halle gegeben habe.
Es erfolgte dann für den Vorstand und die Mitglieder eine anstrengende aber dennoch sehr schöne und gelungene Karnevalssession 2019. Nach erfolgreicher Beendigung dieser, setzte man dann die Suche nach Bauunterlagen und Klärung der Situation zur weiteren Nutzung der Festhalle mit einen gemeinsamen Gespräch mit der Stadt Trier Ende März fort.
Nach der zunächst ersten Forderung, einer Statik der Zwischendecke und eines aktuellen Bauplanes der Halle, folgte nun die Forderung eines komplett neuen Bauantrages, da mittlerweile eine Genehmigung eines Bauantrages aus dem Jahre 1971 in den Akten der Stadt Trier aufgetaucht ist, der damals für 5 Jahre befristet wurde. Nach unserer Auffassung muss es diesbezüglich begründete Unterlagen (Statik, Bauplan,…) gegeben haben, die jedoch heute seitens der Stadt Trier nicht mehr aktenkundig sind. Wir sollten diese fehlenden Unterlagen jetzt vervollständigen. Um diese Forderungen umzusetzen, wurden ein Architekt und ein Statiker beauftragt.
Daraufhin erfolgte ein weiteres kollektives Gespräch mit dem Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Trier. Das Ergebnis war ernüchternd! Dieses Mal forderten sie die Durchführung eines kompletten Baugenehmigungsverfahrens nach heutigen Gesichtspunkten und ein mündliches, komplettes Nutzungsverbot als Veranstaltungshalle unserer Residenz, der Festhalle am Bach, welches uns am 27.08.2019 schriftlich zugestellt wurde, folgte.
Das bedeutete für uns als Verein den kompletten Stopp aller Aktivitäten, die uns lt. Vereinssatzung auferlegt wurden. Der Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Laientheaters und des Volksbrauchtums der Fastnacht.
Daraufhin erfolgte eine außerordentliche Mitgliederversammlung am 30.08.2019, da die weiteren Entscheidungen mit dem höchsten Organ des Vereins, der Mitgliederversammlung zusammen entschieden werden sollten. Die Mitglieder wurden über die aktuellen Geschehnisse durch den Vorstand unterrichtet. Als Gäste wurden anschließend der Baudezernent und der Abteilungsleiter des Liegenschaftsamtes der Stadt Trier eingeladen, um sachklärende Fragen der Mitgliederversammlung zu beantworten. Am Ende erfolgte der Beschluss, den Forderungen zur Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens nachzugeben und einen Bauantrag zu stellen.
Es geht weiter mit der KG Trier-Süd e. V.
Der Baudezernent machte uns die Zusage, dass nach Einreichung des kompletten Bauantrages, jedoch vor Abschluss des Baugenehmigungsverfahrens, über eine Sondergenehmigung zur Durchführung der Session 2020 entschieden werden kann.
Darauf setzt die KG Trier-Süd 1923 e. V. große Hoffnungen. Das Suchen nach geeigneten Trainings- und Proberäumen stellte den Vorstand erneut vor eine Herausforderung, die jedoch schnell aus den Reihen der Mitglieder beendet wurde. Die AWO Stadtverband Trier e. V. sowie unterstützende befreundete Karnevalsvereine boten ihre Hilfe an.
Wir arbeiten mit Hochtouren daran, alle Forderungen seitens der Stadt Trier zu erfüllen. Dies ist natürlich nur mit erheblichem Kostenaufwand verbunden. Wir hoffen abschließend auf ein konstruktives Miteinander aller Behörden zur Erhaltung unserer Festhalle am Bach.
Für Unterstützung jeglicher Art (finanziell, personell, materiell) sind wir zu jeder Zeit offen. (Email: [email protected], Spendenkonto: Sparkasse Trier, IBAN: DE91 5855 0130 0081 1048 04, Stichwort: Halle)
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