Nicht jede Werbung hält, was sie verspricht – dass wissen wir nicht erst, seit es das Internet gibt. Bereits in den vergangenen Wochen hat die Polizei zur Vorsicht bei Haustürgeschäften gewarnt.
( https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117701/4628266 )
Vorsicht bei Haustürgeschäften
Am Donnerstag, den 2. Juli 2020, erstatteten zwei Anwohner aus Konz-Roscheid Strafanzeige bei der Polizeiwache Konz wegen des Verdachts des Wuchers. Anlass dafür waren Reinigungsarbeiten im Außenbereich der Anwesen der Geschädigten, die von zwei Männern zu mutmaßlich überhöhten Preisen angeboten wurden.
Den Arbeiten vorausgegangen waren Werbungen, die eine regional ansässige Firma als Beilage in lokalen Tages- und Wochenzeitungen sowie als Werbewurfsendungen verbreitet hatte.
Die beiden Männer erschienen ohne Vorankündigung bei den Geschädigten, boten ihre Arbeit zu sehr hohen Preisen an und schafften es verbal gekonnt, den Betroffenen eine Einwilligung abzuringen. Auf Vorhalt der Geschädigten bei Rechnungslegung, dass die Kosten für die erbrachten Leistungen überhöht seien, wurden diese geringfügig reduziert und kassiert bzw. eine Rechnung ausgestellt.
Aufgrund des Druck aufbauenden Vorgehens der ausführenden Handwerker und der zu hohen Kosten bei geringer Leistung, fühlten sich die Anzeigeerstatter übervorteilt und zeigten den Vorfall bei der Polizei an. Diese ermittelt nun den Sachverhalt auf strafrechtlich relevantes Verhalten.
Eine ähnliche Variante meldete ein Zeuge aus Trier in der vergangenen Woche bei der Polizei. Hier hatten zwei vermeintliche Dachdecker den Zeugen ohne Vorankündigung angesprochen und ihn auf ein angebliches Leck in der Bedachung hingewiesen, das sie bei Arbeiten vom Nachbardach aus erkannt haben wollten. Diesen Schaden wollten sie sogleich reparieren und nannten einen vierstelligen Kostenvoranschlag. Hierauf ließ sich der Hausbesitzer nicht ein.
Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die angeblichen Handwerker die gesamte Nachbarschaft mit der gleichen Masche abgeklappert hatten, um an Aufträge zur Reparatur wahrscheinlich nicht vorhandener Schäden zu gelangen.
Die Polizei rät erneut zur Vorsicht im Zusammenhang mit derartigen Werbungen und Angeboten an Haustüren
- Die meisten seriösen Anbieter melden ihr Kommen vorher an und vereinbaren Termine.
- Weisen Sie Anbieter höflich aber mit Nachdruck ab, wenn Sie die Arbeits- oder Dienstleistung nicht wollen.
- Gehen Sie nicht vorschnell auf vermeintliche Sonderangebote „an der Haustür“ ein.
- Widerstehen Sie aufgebautem Zeit- und Handlungsdruck.
- Prüfen Sie die Erforderlichkeit des Eingriffs.
- Fordern Sie ggf. Vergleichsangebote beim Handwerker Ihres Vertrauens an.
- Regeln Sie, insbesondere bei Handwerksleistungen, Preis und Umfang schriftlich in einem Vertrag.
- Lassen Sie sich auf keine nachträglichen Preiserhöhungen ein.
- Prüfen Sie beim Kauf die Qualität von Waren und nach Abschluss die Qualität von ausgeführten Arbeiten.
Weitere Tipps, wie Sie sich selbst schützen können, erfahren Sie auf der Internetseite der polizeilichen Beratung unter diesem Link.
Rückfragen
Polizeipräsidium Trier
Telefon: 0651-9779-1020
E-Mail: [email protected]
www.polizei.rlp.de/pp.trier
Pressemeldung der Polizei Rheinland-Pfalz
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