Trier. Für den kommenden Montag, den 8.1.2024 ist eine Großdemonstration der Landwirte im Stadtgebiet Trier angekündigt. Es ist davon auszugehen, dass es aufgrund der Masse der an der Demonstration Teilnehmenden sowie der eingesetzten Landwirtschaftsmaschinen zu erheblichen Beeinträchtigungen im gesamten Stadtgebiet kommen wird.
Aktuelleste Bekanntmachungen
Bei der für Montag, 8. Januar 2024, angemeldeten Demonstration von Landwirten in Trier gibt es neue Entwicklungen: Der Bauern- und Winzerverband geht in seiner nun geänderten Anmeldung von 1000 Traktoren und mindestens 2000 Teilnehmern aus. Außerdem sind vom Verein „Landwirtschaft verbindet Deutschland“ zahlreiche Blockaden von Autobahnauffahrten in den frühen Morgenstunden angemeldet worden, die auch Trier und Umgebung treffen werden. Die Verkehrsbehinderungen werden also noch größer sein als bisher erwartet.
Der Beginn der Demonstration bzw. deren Auswirkungen werden bereits in den frühen Morgenstunden spürbar sein. Polizei und Ordnungskräfte gehen davon aus, dass der gesamte Verkehr über eine längere Zeit gänzlich zum Erliegen kommen wird:
- Es ist bereits ab 6:00 Uhr mit Störungen zu rechnen
- Es wird voraussichtlich zu Blockaden der Autobahnen kommen
- Vermutlich ist mit bis zu 1.000 Traktoren zu rechnen und damit zu noch weitreichenderen Blockaden
Wie soll die Demonstration verlaufen?
Laut den Organisatoren der Demo treffen sich Landwirte mit rund 500 Traktoren am Montag um 9 Uhr an mehreren Sammelpunkten innerhalb und außerhalb Triers. Treffpunkte sind voraussichtlich der Messepark, ein Sammelpunkt in Ehrang, ein Parkplatz in Kenn oder Bekond, ein Parkplatz in Mertesdorf, ein Treffpunkt in Trier-Irsch oder Kernscheid und ein Treffpunkt in Konz bei Möbel Martin.
Von dort fahren die Traktoren ab 9 Uhr sternförmig nach Trier ein. In der Innenstadt wollen sie mit 6 Kilometern pro Stunde im Uhrzeigersinn über den Alleenring und die Uferstraße fahren. Die Route lautet: Johanniterufer, Krahnenufer, Katharinenufer, Ausoniusstraße, Friedrich-Ebert-Allee, Nordallee, Christophstraße, Balduinstraße, An der Schellenmauer, Kaiserstraße. Dort, wo es zwei Spuren gibt, werden die Traktoren einspurig geführt.
Von 13 bis 15.30 Uhr soll es eine Kundgebung auf dem Viehmarktplatz geben. Die Fahrzeuge werden dann in der näheren Umgebung abgestellt. Nach 16 Uhr fahren die Traktoren wieder aus der Stadt in die verschiedenen Gebiete des Landkreises aus.
Welche Auswirkungen auf den Verkehr werden erwartet?
Rund um die zentralen Treffpunkte werden aufgrund der überregionalen Anfahrt der Traktoren bereits ab dem frühen Morgen erhebliche Verkehrsbehinderungen erwartet.
Ab 9 Uhr und ab 16 Uhr werden zentrale Zufahrtsstraßen von und nach Trier blockiert sein, wodurch der Verkehr zeitweise komplett zum Erliegen kommen könnte.
Tagsüber wird von 9 bis 16 Uhr der Verkehr im Innenstadtbereich von Trier, vor allem auf dem Alleenring und der Uferstraße, erheblich gestört sein. Die Traktoren werden bis 16 Uhr eine Spur des Alleenrings komplett in Anspruch nehmen. Während des Demonstrationszugs fahren sie dort in langsamem Tempo, während der Kundgebung werden sie ihre Maschinen dort teilweise parken.
Die Stadtwerke gehen davon aus, dass auch der Busverkehr stark beeinträchtigt sein wird.
Sind Parkmöglichkeiten von der Demonstration betroffen?
Die Parkplätze am Augustinerhof, an der Spitzmühle und in der Weberbach werden für alle anderen Verkehrsteilnehmer gesperrt. Hier sollen einige der Traktoren für die Dauer der Kundgebung parken können. Die öffentlichen Stellplätze entlang des Alleenrings werden zur Sicherheit für den Zeitraum Montag 6 bis 18 Uhr gesperrt.
Welche Auswirkungen hat die Demonstration für Termine bei der Stadtverwaltung?
Die Stadtverwaltung erhält ihren Betrieb aufrecht. Allerdings ist damit zu rechnen, dass viele Bürgerinnen und Bürger ihre Termine im Bürgeramt sowie bei der Kfz-Zulassung nicht wahrnehmen können. Die Ämter haben deshalb bereits begonnen, Bürgerinnen und Bürger anzurufen, um neue Termine zu vereinbaren – sofern die Kontaktdaten vorliegen. Die Verwaltung bittet Menschen, die ihre Termine nicht wahrnehmen können oder wollen, um eine Info vorab an die Behördennummer 115 oder per E-Mail an [email protected] oder [email protected]. Sie sollten ihre Terminkennung bereithalten und erhalten dann zeitnah einen Ersatztermin.
Welche Auswirkungen hat die Demonstration auf Rettungsdienst und Feuerwehr?
In Kooperationsgesprächen haben die Organisatoren zugesagt, sich an die Auflagen des Ordnungsamtes für die Demonstration zu halten. Ordner müssen dafür sorgen, dass der Konvoi jederzeit stoppt oder Lücken lässt, wenn Rettungs- oder Feuerwehrfahrzeuge wichtige Kreuzungen überqueren müssen.
Welche Auswirkungen hat die Demonstration auf die Schulen und Kindergärten?
Bitte informieren Sie sich über die Kanäle Ihrer Schule oder Kita, um zu erfahren, ob sich die Verkehrssituation auf Betreuungs- oder Unterrichtszeiten auswirkt.
Was empfiehlt die Stadtverwaltung?
Fahren Sie möglichst nicht mit dem Auto in die Stadt. Auch die Stadtbusse werden von den Einschränkungen betroffen sein. Wer kann, sollte von außerhalb mit der Bahn anreisen.Gehen Sie in der Innenstadt möglichst zu Fuß oder nehmen Sie das Fahrrad. Die Stadtverwaltung rät zudem allen Menschen, die die Möglichkeit haben, am Montag im Homeoffice zu arbeiten.
In welchen Gesetzen und Verordnungen ist das Versammlungsrecht geregelt?
Die Versammlungsfreiheit ist ein verfassungsmäßig garantiertes Recht. Gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes haben Bürgerinnen und Bürger das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Es ermöglicht allen, sich aktiv am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess zu beteiligen und ist daher ein hohes Gut in einem demokratischen Staat. Grundsätzlich gilt: Eine Versammlung im rechtlichen Sinn ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zum Zweck der öffentlichen Meinungskundgabe.
Kann die Verwaltung Einfluss darauf nehmen, wann, wo und wie Demonstrationen stattfinden?
Mit dem Recht der Versammlungsfreiheit ist auch die freie Wahl der Zeit, der Art und des Ortes der Versammlung verbunden. Im Rahmen des Schutzes der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind aber Einschränkungen möglich. Daher finden im Vorfeld von Versammlungen in der Regel Kooperationsgespräche der Polizei, Versammlungsbehörde, Feuerwehr, Verkehrsbehörde und des Verkehrsbetriebs der Stadtwerke mit den Demo-Organisatoren statt. Ziel ist, Gefahrenlagen auszuloten und somit Gefährdungen sowohl für Dritte als auch Teilnehmende der Kundgebung im Vorfeld zu vermeiden.
Wie ist es, wenn Demonstrationen den Verkehr massiv beeinträchtigen oder sogar komplett lahmlegen? Können Polizei und Stadtverwaltung solche Aktionen nicht einfach verbieten?
Aufgabe von Polizei und Versammlungsbehörde ist, die Ausübung der Versammlungsfreiheit und die Meinungskundgabe auf der einen Seite zu ermöglichen und dabei auf der anderen Seite die Interessen anderer (zum Beispiel von Passanten in der Fußgängerzone, Anwohnenden oder Straßenverkehrsteilnehmern) so wenig wie möglich einzuschränken. Ziel ist also, einen Kompromiss zu finden, der möglichst für alle tragbar ist. Dabei müssen Polizei und Ordnungsbehörden hinsichtlich der Versammlungsthemen immer neutral sein.
PM – Rathaus der Stadt Trier
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