Das neue Schuljahr startet ab nächster Woche. Unter anderen Voraussetzungen als in den üblichen Schuljahren. Um Schülerinnen und Schülern, deren Familien im Jobcenter-Leistungsbezug sind, die Teilhabe am Schulleben zu ermöglichen, gibt es verschiedene Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Für Mittagessen, Ausflüge und Schulbedarf
Um die Leistungen für ihr Kind zu erhalten, müssen Eltern allerdings keinen gesonderten Antrag mehr stellen, bis auf eine Ausnahme, die individuelle Lernförderung.
Ansonsten gilt: Sobald ein Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, also Arbeitslosengeld II, gestellt wird und sich schulpflichtige Kinder oder Kita-Kinder in der Familie befinden, sind die Leistungen nach Bildung und Teilhabe automatisch mitbeantragt.
Eltern müssen nur die entsprechenden Belege beim Jobcenter einreichen. Dies sind zum Beispiel Nachweise über Zahlungen zu Mittagsessen in Ganztageseinrichtungen oder für Schulausflüge. Auch Mitgliedsbeiträge für Vereine gehören dazu.
Schulgeld
Jedes schulpflichtige Kind erhält für das neue Schuljahr ein Schulgeld von 150 Euro. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen zum Beginn des Schuljahres und zum Halbjahr. Eltern sollten dafür so schnell wie möglich eine Schulbescheinigung beim Jobcenter einreichen.
Mittagessen
Wird das Kind in der Kita, dem Hort, in der Schule oder bei der Tagesmutter mit Mittagessen verpflegt, müssen Eltern den aktuellen Bewilligungsbescheid des Jobcenters bei der Einrichtung vorlegen. Diese rechnet dann die Kosten des Mittagsessens mit dem Jobcenter ab. Wurden die Kosten von den Eltern bereits selbst getragen, werden diese bei einem Nachweis zurückerstattet.
Lernförderung
Individuelle Lernförderung des Kindes wird bei Bedarf bewilligt und muss gesondert beantragt werden. Der Antrag dazu ist zu finden unter www.jobcenter-trier-stadt.de/service/downloadcenter/bildung-und-teilhabe
Die Broschüre für Bildung- und Teilhabe kann in den Sprachen Deutsch, Arabisch, Bulgarisch und Französisch im Downloadcenter auf www.jobcenter-trier-stadt.de als PDF heruntergeladen werden und ist auf Nachfrage im Jobcenter Trier Stadt unter der Servicenummer 0651 205 7000 zu bekommen.
Pressemitteilung Jobcenter Trier
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