Ein Urlaub ist eine Zeit zum Erholen und Entspannen. Gerade für Hundehalter ist es nicht immer leicht das geeignete Urlaubsziel zu finden. Doch wie schnell kann für Hundehalter ein Urlaub zu einem Albtraum werden. Folgende Dinge sollten Hundehalter mit dem Urlaubsziel Dänemark beachten.
Urlaub mit dem Hund ist so eine Sache. Wo gibt es viel Platz, um lange Spaziergänge zu unternehmen, die Autofahrt darf nicht übermäßig lange dauern und das Klima sollte mild aber nicht zu heiß sein. Deswegen erscheint Dänemark auf den ersten Blick perfekt. Doch Hundehalter sollten sich vorsehen und sich über das verlockende Reiseziel vorerst genauer informieren. Denn seit 1. Juli 2010 gilt ein Verbot, das die Züchtung, Haltung oder Einführung bestimmter Hunderassen untersagt:
Betroffen von diesem Verbot sind:
- American Bulldogs,
- American Staffordshire Terrier,
- Boerboels,
- Dogo Argentinos,
- Fila Brasileiros,
- Kangals,
- Kaukasische Owtcharkas,
- Pitbull Terrier,
- Sarplaninacs,
- Südrussische Owtcharkas,
- Tornjaks,
- Tosa Inus,
- Zentralasiatische Owtcharkas.
Die Tierschutzorganisationen TASSO und VIER PFOTEN sowie der VDH haben bereits in der Vergangenheit deutliche Kritik an der dänischen Hundegesetzgebung, insbesondere an der rassebezogenen Gefährlichkeitseinstufung von Hunden geäußert:
Sarah Ross (VIER PFOTEN):„Das Gefährlichkeitspotential eines Hundes ist von vielen rasseunabhängigen Faktoren wie beispielsweise menschlichem Fehlverhalten abhängig. Kein Hund ist von Geburt an bissig oder gefährlich.“
Für Mike Ruckelshaus, Leiter Tierschutz Inland bei TASSO, sind Rasselisten grundsätzlich eine haltlose Maßnahme: „Hunde pauschal aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich einzustufen, ist wissenschaftlich unhaltbar. Rasselisten, ganz gleich ob in Dänemark oder Deutschland, gaukeln lediglich eine Scheinsicherheit vor, leisten aber keinen effektiven Beitrag zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden.“
Drei Dinge, die bei einem Urlaub mit Hund in Dänemark zu beachten sind:
1. Diese Liste sollte also keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden. Denn wessen Vierbeiner einer Rasse dieser Liste angehört und trotz allem in Dänemark einreist, muss mit einer mit einer polizeilichen Beschlagnahmung und gegebenenfalls auch Tötung seines Hundes rechnen. Dies betrifft ebenfalls Mischlingshunde oder Hunde, die in ihrem Aussehen einer dieser gelisteten Rassen ähneln. Sollte Dennoch ein solcher Fall eintreten, muss der Besitzer mit Herkunftsnachweisen eindeutig belegen können, dass sein Hund diesen Rassen nicht angehört.
2. Ein weiterer Grund für eine Tötung oder Beschlagnahmung kann sein, wenn das Tier in einen Beißvorfall verwickelt ist:
„Seit dem 1. Juli 2014 entscheiden nicht mehr die Polizeibeamten, sondern sogenannte „dog experts“ (Hundesachverständige) darüber, ob der betreffende Hund getötet wird.
Leider ist in der Gesetzgebung auch nach zwei Jahren immer noch nicht festgelegt, welche Ausbildung diese Personen überhaupt haben müssen. Immerhin entscheiden sie über Leben oder Tod eines Lebewesens“, kritisiert Udo Kopernik, Pressesprecher des VDH, diese Bestimmung.
3. Ebenfalls wichtig zu beachten ist die Pflicht, Hunde an den dänischen Stränden zwischen dem 1. April und dem 30. September an der Leine zu führen.
Wer sich also für einen Urlaub gemeinsam mit seinem Hund in Dänemark entscheidet, sollte sich vorab genau informieren, um schlimme Folgen zu vermeiden und die Urlaubszeit entspannt genießen zu können.
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