Die Konferenz von Bund und Ländern beschließt eine „Ruhepause“ über Ostern und damit den schärfsten Lockdown seit Beginn der Pandemie. Vom 1. bis einschließlich 5. April, also von Gründonnerstag bis Ostermontag, soll das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben weitestgehend stillgelegt werden. Diese Maßnahme ist ein Versuch, die dritte Corona-Welle zu brechen. Wir fassen die Ergebnisse der Besprechung zusammen.
Aktualisierung: Die Bundeskanzlerin hat den Beschluss der „Ruhetage“ zurückgenommen.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/budeskanzlerin-ostern-ruhetage-1881286
In einer mehr als elfstündigen Marathonsitzung beschlossen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsident:innen der Länder folgende Maßnahmen:
Über Ostern gilt ein besonders scharfer Lockdown. Gründonnerstag und Karsamstag werden einmalig als Ruhetage definiert. Damit verbunden sind weitreichende Kontaktbeschränkungen, so dass über die Feiertage das Prinzip #WirBleibenZuHause gilt. Eine Ausnahme stellt der Lebensmittelhandel dar, der Karsamstag voraussichtlich öffnen darf.
Private Treffen während der „Ruhepause“ werden auf den eignen und einen weiteren Haushalt beschränkt, jedoch auf maximal fünf Personen insgesamt. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt und Paare mit getrennten Wohnungen gelten als ein Haushalt.
Öffentlich Ansammlungen sind während der „Ruhepause“ generell verboten. Außengastronomien, die wiedereröffnet wurden, müssen für diese fünf Tage wieder schließen. Kirchen und Religionsgemeinschaften sind aufgerufen, über Ostern Online-Angebote für die Gläubigen anzubieten. Impf- und Testzentren bleiben weiterhin geöffnet.
Darüber hinaus appellieren Bund und Länder an alle Bürger:innen, auf nicht zwingend notwendige Reisen im In- und Ausland zu verzichten. Zusätzlich soll im Infektionsschutzgesetz eine generelle Testpflicht vor der Ausreise im Urlaubsland als Voraussetzung zur Einreise nach Deutschland aufgenommen werden.
Familienurlaub während der Osterferien ist unmöglich
Auch der Tourismus während der Osterferien im Inland soll nicht möglich sein. Hotels und andere Beherbergungsbetriebe sollen für Urlauber auch weiterhin geschlossen bleiben.
Außerdem wurde beschlossen, dass der bestehende Lockdown bis zum 18. April verlängert wird. Das bedeutet, dass die Anfang März beschlossene Notbremse, die bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern greifen soll, auch weiterhin gilt. Die Landkreise sollen aber auch weitere Maßnahmen ergreifen dürfen, wenn dieser Schwellenwert überschritten werden sollte. Zu den im Beschluss genannten Möglichkeit gehören unter anderem Ausgangsbeschränkungen, verschärfte Kontaktbeschränkungen und die Pflicht zu tagesaktuellen Schnelltests in Bereichen, in denen Abstandsregelungen oder konsequentes Maskentragen erschwert sind.
Die verschärften Maßnahmen sollen mit vermehrte Tests einhergehen, insbesondere bei Schüler:innen, Lehrkräften und Kita-Beschäftigten. Die praktische Umsetzung wird vielerorts noch diskutiert. Konkrete Vereinbarungen über die mögliche Schließung von Schulen und Kitas wurden nicht getroffen. Damit regeln die Bundesländer diese Frage weiterhin in Eigenregie.
Nochmals wurden Unternehmen dazu aufgerufen, Mitarbeiten die Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen. Zudem wurde beschlossen, dass weitere Hilfsinstrumente für die von den Schließungen besonders betroffenen Unternehmen geschaffen werden sollen.
Alle Angaben beziehen sich auf den gefassten Beschluss der Bund-Länder-Koferenz vom 22.03.2021
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