Am Sonntag (31.01.2021) wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 13 weitere Infektionen aus dem Landkreis mit dem Corona-Virus gemeldet, kein neuer Fall hingegen aus der Stadt Trier. Das war in Trier letztmals am 12. Oktober 2020 der Fall.
Erstmals wurde bei einem jungen Patienten aus dem Landkreis die sogenannte britische Mutation des Corona-Virus nachgewiesen. Die bisher vor allem in Großbritannien aufgetretene Virus-Variante B.1.1.7 ist Experten zufolge leichter übertragbar als der sogenannte Wildtyp des Virus.
Bei einer weiteren, ebenfalls jungen Person aus dem Kreis besteht der Verdacht einer Infektion mit einer anderen Variante dieses Virustyps. In beiden Fällen wurden umfangreiche Quarantänemaßnahmen angeordnet und Abstrichuntersuchungen des Umfeldes vorgenommen, deren Ergebnisse aber noch ausstehen.
Die Zahl der seit dem 11. März nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen steigt auf 4495 (1684 in der Stadt Trier und 2811 im Landkreis Trier-Saarburg). Die 7-Tage-Inzidenz liegt nach Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums in der Stadt Trier bei 33,2 sowie im Landkreis bei 52,9 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern.
Die Zahl der aktuell Infizierten liegt aktuell bei 261 – einer weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 187 im Landkreis und 74 in der Stadt Trier. Noch 5 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier werden aktuell noch in drei Krankenhäusern stationär versorgt.
Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden:
VG Hermeskeil: 515 VG Konz: 698 VG Ruwer: 228
VG Saarburg-Kell: 684 VG Schweich: 381 VG Trier-Land: 305
Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.
Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.
Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.
Pressemitteilung Stadt Trier
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