Der Landkreis Trier-Saarburg hat am Dienstag aufgrund eines Erlasses des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, in der die seit 8. März geltenden Öffnungen im Einzelhandel sowie im Sportbetrieb teilweise wieder rückgängig gemacht werden. Hintergrund ist, dass die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Trier-Saarburg seit mehr als drei Tagen wieder über dem Alarmwert von 50 liegt. Damit ist der Kreis entsprechend der Corona-Bekämpfungsordnung seitens des Landes aufgefordert zu reagieren.
So sind ab Mittwoch, 17. März, im Landkreis gewerbliche Einrichtungen grundsätzlich wieder für den Kundenverkehr geschlossen. Sie dürfen nur öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden, bei denen pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche einer Kundin oder einem Kunden zeitgleich Zutritt zu der Einrichtung gewährt wird (Terminschopping). Ausgenommen sind u.a. Bau- und Gartenmärkte sowie Buchhandlungen. Im Amateur- und Freizeitsport ist Sport nur im Freien mit max. 5 Personen aus zwei Hausständen bzw. bei Kindern bis 14 Jahren in Gruppen von max. 20 Kindern zulässig. Proben und Auftritte der Breiten- und Laienkultur sind wieder untersagt. Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 24. März 2021.
Landrat Günther Schartz zeigte sich enttäuscht, dass das Land seiner Auffassung, die Stadt Trier und den Umlandkreis Trier-Saarburg gemeinsam zu betrachten, nicht gefolgt sei und vielmehr den Landkreis angewiesen habe, diese Allgemeinverfügung zu erlassen. Dass im Oberzentrum andere Regeln gelten als im umliegenden Kreis sei für die Bürgerinnen und Bürger kaum nachvollziehbar. „Ich hätte mir etwas Anderes gewünscht“, so Schartz. Gleichwohl appelliert er an alle Bürgerinnen und Bürger, die nun geltenden Regeln einzuhalten. „Tatsache ist, dass die Infektionszahlen bundesweit wieder steigen und wir alle gemeinsam durch verantwortungsvolles Handeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie beitragen können“, so der Landrat.
Der Text der Allgemeinverfügung findet sich unter https://trier-saarburg.de/bekanntmachungen
Pressemitteilung Kreisverwaltung Trier-Saarburg
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