Immer wieder tauchen ganze Gruppen vermeintlicher Bettler in der Region auf, schauen sich in Wohngebieten um oder klingeln an Haustüren. Dabei kann es sich auch um das Ausbaldowern geeigneter Einbruchsobjekte handeln. Die Polizei gibt Tipps zum richtigen Verhalten der Haus- oder Wohnungseigentümer.
Trier. In den letzten Tagen häufen sich die Anrufe besorgter Bürgerinnen und Bürger, die der Polizei bettelnde Personen oder Personengruppen melden. Ob am Mittwoch in Reinsfeld oder Kell am See oder am Donnerstag in Konz, Saarburg, Wasserliesch und Oberemmel. Das Bild ist immer das Gleiche. Meist osteuropäische Männer und Frauen, manchmal auch mit Kinderwagen, gehen durch die Wohngebiete, schauen sich interessiert um und klingeln an verschiedenen Haustüren oder sprechen Anwohner auf der Straße an. Sie halten einen Bettelzettel hin oder bitten um Geld oder etwas zu essen und gehen dann eilig weiter. Kommt das den Anwohnern merkwürdig vor und rufen sie die Polizei, folgt eine Überprüfung der Personen. In den genannten Fällen waren einige der Überprüften polizeilich bekannt – zum Teil wegen verschiedener Eigentumsdelikte.
Betteln ist in Deutschland grundsätzlich nicht verboten. Allerdings ist aggressives Betteln untersagt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Fuß in die Tür gestellt wird oder sich die Person trotz ablehnender Haltung des Hausbewohners nicht entfernt oder beleidigend wird. In den aktuellen Fällen im Bereich der Polizeiinspektionen Saarburg und Hermeskeil hat die Polizei bisher kein strafrechtlich relevantes Verhalten festgestellt.
Die Polizei bittet alle, die auf ähnliche Weise um Spenden ersucht werden, um eine erhöhte Aufmerksamkeit. Denn es kommt auch vor, dass das Klingeln an der Haustür und das Betteln für Trickdiebstähle oder zum Ausbaldowern günstiger Einbruchsgelegenheiten genutzt wird. Verallgemeinern sollte man dies jedoch nicht, denn nicht alle Menschen führen Böses im Schilde, wenn sie an der Haustür um Spenden bitten.
Dennoch rät die Polizei zur Vorsicht.
- Halten sie die Hauseingangstüren stets geschlossen und prüfen sie wer ins Haus will bevor sie öffnen.
- Achten sie auf fremde Personen auf dem Grundstück oder in der Nachbarschaft.
- Wenn ihnen verdächtige Personen auffallen, rufen sie sofort die Polizei.
- Treffen sie keinesfalls selbst Maßnahmen, um die Personen aufzuhalten.
- Notieren sie sich die Kennzeichen mitgeführter Autos und merken sie sich Personenbeschreibungen.
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