Die Oberbürgermeisterwahl in Trier soll am 10. Juli 2022 stattfinden. Diesen Vorschlag unterbreitet die Stadtverwaltung dem Stadtrat für die Sitzung am 2. Februar. Der Stadtrat muss diesen Termin beschließen, und anschließend muss noch die Kommunalaufsicht zustimmen.

Die Amtszeit des amtierenden Oberbürgermeisters Wolfram Leibe endet am 31. März 2023. Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz muss die Wahl zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2022 erfolgen. Dass die Wahl im Juli stattfinden soll und nicht im September, wie bei den vorherigen Oberbürgermeisterwahlen, begründet Wahlamtsleiterin Sophie Born mit der ungewissen Pandemielage. In den beiden Pandemiejahren seien die Inzidenzen und damit die möglichen Vorsichtsmaßnahmen im Frühjahr und Sommer am geringsten gewesen, eine Wahl deshalb am sichersten durchzuführen. Born sagt: „Wir hoffen alle, dass wir in diesem Jahr endlich die Pandemie in den Griff bekommen – dennoch sollten wir alles tun, um vorbereitet zu sein, falls es im Herbst erneut Einschränkungen geben muss.“
Bewerben können sich Einzelbewerber/innen, oder Kandidatinnen oder Kandidaten, die von Parteien oder Wählergruppen nominiert werden. Einzelbewerber/innen und Kandidaten von Parteien oder Wählergruppen, die dem Stadtrat oder dem rheinland-pfälzischen Landtag nicht seit der letzten Wahl ununterbrochen angehören, müssen mit dem Wahlvorschlag 230 Unterstützungsunterschriften einreichen.
Sollte der Stadtrat dem Terminvorschlag 10. Juli zustimmen, ergeben sich daraus auch weitere Termine.
- 24. Juli 2022: Dies wäre der Termin für eine möglicherweise nötige Stichwahl, wenn keiner der Bewerberinnen oder Bewerber im ersten Wahlgang über 50 Prozent der Stimmen bekommt
- 30. Mai 2022: Bis zu diesem Termin müsste der Wahlausschuss über die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern entscheiden.
- 23. Mai 2022: Bis zu diesem Tag um 18 Uhr müssten Wahlvorschläge eingereicht werden.
- 17. Mai 2022: Bis zu diesem Termin müssten Parteien, die bisher nicht im Landtag oder Stadtrat seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind und auch nicht an der der letzten Bundestagswahl oder Landtagswahl teilgenommen haben, dem Landeswahlleiter anzeigen, dass sie an der Oberbürgermeisterwahl teilnehmen wollen, und sie müssen ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen.
Wählbar zum Trierer Oberbürgermeister ist, wer Deutscher oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der EU mit Wohnsitz in Deutschland ist, am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des Paragraphen 4 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
PM – Stadt Trier
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