Tipps um Unfälle zu vermeiden
(VZ-RLP / 18.12.2019) Traditionell starten viele Bürgerinnen und Bürger mit Böllern und Raketen in das neue Jahr. Pyrotechnische Gegenstände dürfen erst ab Freitag, 28. Dezember 2019 verkauft und nur am 31. Dezember 2019 und 1. Januar 2020 abgebrannt werden. Kleinfeuerwerke der Kategorie 2 dürfen nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden, während Kleinstfeuerwerke der Kategorie 1 an Kindern ab dem 12. Lebensjahr abgegeben werden können. Damit die Silvesternacht ohne unangenehme Zwischenfälle vergeht, geben das rheinland-pfälzische Landesamt für Umwelt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. einige wichtige Hinweise.
Um Unfälle oder unangenehme Zwischenfälle zu vermeiden, sollten trotz guter Stimmung einige Tipps beherzigt werden:
- Die aufgedruckte Gebrauchsanweisung stets aufmerksam lesen und Knallkörper und Raketen nur im Freien zünden. Auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu Menschen, Gebäuden, Bäumen, Kraftfahrzeugen achten. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenwohnheimen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ohnehin verboten.
- Knallkörper niemals zusammengebündelt abbrennen. Flaschen, Dosen oder andere Gefäße nicht als Explosionskörper nutzen; angezündete Knaller sofort wegwerfen.
- Ausgegangene Feuerwerkskörper sollten in keinem Fall wieder angezündet werden, sondern mit Wasser übergossen und damit unschädlich gemacht werden.
- Raketen nur senkrecht von einem sicheren Standort abfeuern. Raketen niemals bei starkem Wind oder Windböen zünden.
Es sollte selbstverständlich sein, mit Feuerwerkskörpern nicht auf Menschen oder Tiere zu zielen. Wer ganz sicher bei seinem kleinen privaten Feuerwerk sein möchte, sollte an einen bereit gestellten Eimer mit Wasser denken.
Weitere Hinweise zum Umgang mit Silvesterfeuerwerk finden Interessierte auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/umwelt-haushalt/produkte/silvester-zuendende-tipps-fuer-schadenloses-boellern-10500 .
Hinweise zum Verkauf und zur Aufbewahrung von Silvesterfeuerwerk der Kategorie 1 und 2 bietet die Broschüre des Landesamtes für Umwelt, die unter https://s.rlp.de/Feuerwerk2019 herunter geladen werden kann.
Für weitere Informationen zu Verkauf und Aufbewahrung von Silvesterfeuerwerk
Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
[email protected]
Über die Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist eine anbieterunabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Fast 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt Verbraucherinteressen bei Unternehmen, Politik und Verbänden. Die Verbraucherzentrale hat 20 Mitgliedsverbände und rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vorstand ist Ulrike von der Lühe.
Arbeitsschwerpunkte sind Verbraucherrecht, Telekommunikation und Medien, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Energie und Bauen, Lebensmittel und Ernährung sowie Gesundheit und Pflege. Anlaufstellen für persönliche Beratung sind sechs Beratungsstellen und sechs Stützpunkte in Rheinland-Pfalz. Ratsuchende können sich auch telefonisch oder per E-Mail beraten lassen. Im Internet ist die Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de zu finden.
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Denn: Motivation ist wichtiger als Erfahrung!
Nina Hayder meint
Wir möchten zu einem Geburtstag ein Feuerwerk kaufen. Gut zu wissen, dass man die Raketen nur senkrecht fliegen lassen sollte und auch kein Wind vorhanden sein sollte. Diese Sicherheitstipps werden wir natürlich berücksichtigen.