(VZ-RLP / 03.2020) Rund um die Nutzung von Telefon, Smartphone und Internet tummeln sich diverse Kostenfallen für Verbraucherinnen und Verbraucher, angefangen bei Telefonverträgen selbst bis hin zu Abzockmaschen am Telefon oder über das Smartphone. Zum Weltverbrauchertag, der jährlich am 15. März stattfindet, nimmt die Verbraucherzentrale diese Kostenfallen besonders ins Visier.
Kampf den Kostenfallen
„Das Drittanbieter-Abo auf dem Smartphone, der untergeschobene Vertrag am Telefon oder automatische Vertragsverlängerungen gehören zu den Klassikern unter den Kostenfallen für Verbraucher“, sagt Julia Gerhards, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale. „Die Verbraucherzentrale bietet hierzu umfassende Information an sowie Beratung und Hilfe, wenn man in eine solche Kostenfalle getappt ist.“
Anlässlich des Weltverbrauchertages führt die Verbraucherzentrale daher in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz und den Digital-Botschafterinnen und -Botschaftern Rheinland-Pfalz eine Web-Seminar-Reihe durch. In drei Web-Seminaren werden die wichtigsten Kostenfallen vorgestellt. Zudem geben die Referentinnen und Referenten Tipps, wie man sich als Verbraucher schützen kann.
16. März 2020, 18 Uhr Fake-Shops erkennen
17. März 2020, 15 Uhr Achtung, Abzocke! Falscher Polizeibeamter, Enkeltrick und untergeschobene Verträge am Telefon
18. März 2020, 11 Uhr Abofalle Drittanbieter
Die Web-Seminare dauern jeweils ca. eine Stunde.
Die Teilnahme an den Web-Seminaren ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich. Die Zahl der Teilnehmenden ist auf 100 pro Web-Seminar begrenzt. Benötigt werden ein PC oder Laptop und eine Tonausgabemöglichkeit. Ideal ist ein Headset.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden sich unter: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp
Aktionen der Beratungsstelle Trier
Die Verbraucherzentrale Trier bietet im Rahmen einer offenen Sprechstunde (ohne Termin) in ihren Räumen Fleischstr.77 kostenfreie Kurzberatung zu Kostenfallen rund um die Nutzung von Telefon, Smartphone und Internet an folgenden Terminen an:
16. März 2020, 09 bis 12 Uhr
18.März 2020, 10 bis 16 Uhr
Für weitere Informationen
Dr. Julia Gerhards, Referentin für Verbraucherrecht und Datenschutz
Über die Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist eine anbieterunabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit mehr als 50 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt Verbraucherinteressen bei Unternehmen, Politik und Verbänden. Die Verbraucherzentrale hat 18 Mitgliedsverbände und über 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vorstand ist Ulrike von der Lühe.
Arbeitsschwerpunkte sind Verbraucherrecht, Telekommunikation und Medien, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Energie und Bauen, Lebensmittel und Ernährung sowie Gesundheit und Pflege. Anlaufstellen für persönliche Beratung sind sechs Beratungsstellen und sechs Stützpunkte in Rheinland-Pfalz. Ratsuchende können sich auch telefonisch oder per E-Mail beraten lassen. Im Internet ist die Verbraucherzentrale unter www.vz-rlp.de zu finden.
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Motivation ist wichtiger als Erfahrung!
Wende meint
Wo bleibt der Verbraucherschutz?
Die Wahrheit über unser Gesellschaftssystem erfahren wir dort, wo Menschen auf verantwortliches Handeln angewiesen sind, z.B. im Gesundheitswesen. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz behauptet z.B.: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Das ist nicht sichergestellt, Beispiel:
Bei der Zulassung, Sicherheit und Kontrolle von Medizinprodukten liegt ein Multiorganversagen vor. Politik und Kontrollbehörden unternehmen nichts, für Patienten ist diese Lethargie lebensgefährlich (Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/implant-files-versagen-politik-kommentar-1.4225871). Ähnliche Tatsachen-Berichte unter https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/02/06/pharmaindustrie-schlimmer-als-die-mafia und https://www.youtube.com/watch?v=-3-pi_8w6K8. Die gepriesene Computertomographie entspricht der 100- bis 1000-fachen Strahlendosis des konventionellen Röntgens- http://www.pm.ruhr-uni-bochum.de/pm2007/msg00110.htm, wodurch u.a. Krebs und Tod hinzunehmen sind, vgl. z.B. https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Krebs_nach_niedrigen_Strahlendosen.pdf. Schon geringere Röntgen-Bestrahlungen waren früher als Körperverletzung strafbar, vgl. BGH 2 StR 397/97. Implantate mit Schwermetallen werden zugemutet, führen jedoch zu Autoimmunkrankheiten, siehe http://toxcenter.org/artikel/Autoimmunfax.php. Titandioxid (TiO2) ist für Lebensmittel zugelassen, obwohl es krebserregend ist, s. z.B. https://www.focus.de/gesundheit/news/zusatzstoff-titandioxid-e171-zerstoert-darmflora-und-kann-darmkrebs-beguenstigen-farbstoff-auch-in-mozzarella-enthalten_id_10750495.html. Titandioxid-Nanopartikel induzieren bei Mäusen DNA-Schäden und genetische Instabilität- https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/19887611. Titanimplantate verursachen durch entstehendes Titandioxid oft chronische Entzündungen, vgl. https://www.welt.de/gesundheit/article8315256/So-gefaehrlich-koennen-Titan-Implantate-sein.html). Sogar Gehäuse der Herzschrittmacher bestehen aus Titan, obwohl Titandioxid zu Rhythmusstörungen und veränderten EKG-Werten führt, wie sie für Herzerkrankungen typisch sind, vgl. https://www.tum.de/nc/die-tum/aktuelles/pressemitteilungen/details/31077/. Wenn das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht gewährt wird, dann kann man auch bei „geringeren Rechten“ nichts besseres erwarten.